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Naturheilpraxis
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Heilpraktikerin

Kosten / Honorar:

Als Heilpraktikerin rechne ich privat ab.
 
Das Honorar zwischen Patientin/Patient und Heilpraktiker unterliegt gemäß "Bürgerliches Gesetzbuch" - BGB (§§ 611-630) der freien Vereinbarung.

Kosten, die, durch naturheilkundliche Behandlungen entstehen, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen.

Privatkassen übernehmen die Kosten ganz, teilweise oder auch gar nicht, dies ist individuell verschieden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.

Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet. Die private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten Ihnen dann die Behandlungskosten je nach den von Ihnen vereinbarten Tarifen. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.

Der Behandlungsvertrag jedoch besteht immer zwischen Naturheilpraxis natürlich gesund und dem Patienten. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig für die erbrachte Leistung zu bezahlen.

Meine Leistungen sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

Hinweis:
Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühestmöglich oder bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Da ich ausreichend Zeit für Vorbereitung und Behandlung für Sie reserviere, behalte ich mir vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Rechnung zu stellen.